AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Rheinischen Instituts für deutsche Sprache, Kommunikation und Marketing (RIDEUS) an der Rheinischen Fachhochschule Köln gGmbH (RIDEUS/RFH)



Anmeldeverfahren

Eine Anmeldung muss innerhalb der in der Ankündigung oder Ordnung des jeweiligen Kursangebots genannten Frist, per elektronischem Anmeldeformular erfolgen. Es gilt jeweils das Eingangsdatum der Anmeldung bei RIDEUS/RFH. Mit der Anmeldung per elektronischem Anmeldeformular gelten die Vertragsbedingungen als anerkannt.

Zugangsvoraussetzungen und Zulassungen

Für einzelne Kursangebote sind entsprechende Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen (siehe Online-Angebot). Eine Zulassung/Bestätigung zur Teilnahme wird ausgesprochen wenn ein Bewerber oder eine Bewerberin die für das betreffende Kursangebot festgesetzten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und die Mindestanzahl der Teilnehmer eines Kurses erreicht ist. Überschreitet die Anzahl der Zulassungsanträge/Anmeldungen die Anzahl der vorhandenen Plätze im jeweiligen Kursangebot, so entscheidet das Datum des Eingangs der vollständigen Unterlagen über die Auswahl der Teilnehmer oder Teilnehmerinnen, es sei denn die Ordnung oder Ankündigung sagt etwas anderes aus. RIDEUS/RFH kann eine Warteliste einrichten. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Aus der Zulassung zu einzelnen Weiterbildungsmaßnahmen entsteht kein Anspruch auf die Zulassung/ Immatrikulation zu den angebotenen Studiengängen der Rheinischen Fachhochschule Köln.

Rücknahme und Widerruf der Zulassung

Das RIDEUS/RFH kann die Zulassung zurücknehmen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren oder die Zulassung durch arglistige Täuschung, Zwang oder Bestechung herbeigeführt wurde. Im Falle der Rücknahme oder des Widerrufs der Zulassung durch das RIDEUS/RFH entsteht kein Anspruch auf Erstattung gezahlter Entgelte/Gebühren. Entstehen dem Veranstalter durch Rücknahme oder Widerruf der Zulassung zusätzliche Kosten, sind diese durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer zu tragen.

Verbindlichkeit und Reservierung eines Kursplatzes

Jede schriftliche Anmeldung, inkl. des Abschickens von Kursbuchungsformularen ist verbindlich und verpflichtet zur vollen Zahlung der gebuchten Leistungen, soweit nicht innerhalb der Stornofristen schriftlich der Rücktritt von den gebuchten Leistungen erklärt wurde. Eine Bestätigung der Anmeldung oder eine Ausstellung von Anmeldebescheinigungen erfolgt erst, wenn die gebuchte Leistung vollständig bezahlt wurde. Entscheidend ist der Zahlungseingang auf dem Veranstalterkonto. Erst dann ist der Kursplatz fest reserviert. Anmeldebescheinigungen, die zur Beantragung einer Aufenthaltsbescheinigung dienen, müssen bei Stornierung des RIDEUS/RFH zurückgegeben werden.

Rücktritt

Ein Rücktritt der Teilnehmerin/ des Teilnehmers ist nur innerhalb der in der Ankündigung oder Ordnung des jeweiligen Kursangebots genannten Frist möglich. Der Rücktritt ist RIDEUS/RFH in schriftlicher Form mitzuteilen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Rücktritterklärung bei RIDEUS/RFH. Wird der Rücktritt vor Überschreiten der genannten Frist erklärt, so wird eine Kostenpauschale (Bearbeitungsgebühr) i.H.v. 30% der Kursgebühr EUR erhoben. Im begründeten Einzelfall kann auf die Erhebung der Kostenpauschale ganz oder teilweise verzichtet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch die Rücktretende/ den Rücktretenden eine Ersatzteilnehmerin / ein Ersatzteilnehmer benannt wird, die/der die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen der Weiterbildungsmaßnahme erfüllt. Falls das in der Ordnung oder der Ankündigung genannte Stornierungsdatum überschritten wird, müssen auch bei Nicht-Erscheinen des Teilnehmers/ der Teilnehmerin auch bei mehrtägigen Veranstaltungen und Zertifikaten die Gebühren/ Entgelte in voller Höhe bezahlt werden.

Entgelt/Gebühr

Die zum Zeitpunkt der Anmeldung der Kurse gültigen Preise sind Vertragsbestandteil. Die Verpflichtung zur Zahlung des Teilnahmeentgelts/ der Teilnahmegebühr entsteht mit der Buchungsbestätigung. Das Entgelt/ die Gebühr ist aufgrund einer Rechnung zum jeweils durch die Rechnungslegung festgesetzten Termin zu entrichten. Ausgewiesene Kursangebote können Ratenzahlung vorsehen. Die jeweilige Rate ist dann zu den jeweils durch die Rechnungslegung festgesetzten Terminen zu zahlen. Die Entgelt- bzw. Gebührenzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein von dem Rheinischen Instituts für deutsche Sprache, Kommunikation und Marketing (RIDEUS) bestimmtes Konto auf Kosten und Verantwortung des/der Einzahlenden. Die Nichtteilnahme an Veranstaltungen oder an Teilen der Veranstaltungen berechtigt nicht zur Neuberechnung oder Rückforderung des Teilnahmeentgelts/der Teilnahmegebühr. Mit dem Entgelt/der Gebühr sind die in der Ankündigung bezeichneten Leistungen abgegolten. Bei Zahlungsverzug und Mahnung kann das Rheinische Institut für deutsche Sprache, Kommunikation und Marketing (RIDEUS) 10 EUR an Mahnkosten berechnen. Der Teilnehmer wird von einer Zahlungsverpflichtung nicht dadurch befreit, dass er Unterrichtsstunden nicht abnimmt, dies gilt auch dann, wenn er die Unterbrechung oder Beendigung nicht zu vertreten hat. Der bei Beginn eines Kurses angebrochene Monat wird anteilig berechnet. Unterrichtsstunden, die an gesetzlichen Feiertagen ausfallen oder die der Teilnehmer versäumt, sei es auch aus einem Grund, den er nicht zu vertreten hat (z.B. Erkrankung), können nicht nachgeholt werden; die Kursgebührt ist in voller Höhe und ungekürzt zu zahlen.

Zertifikate

Bei Veranstaltungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und bei denen eine entsprechende Mitteilung in der Ankündigung oder Ordnung des jeweiligen Kurssangebots vorliegt, können durch RIDEUS/RFH Zertifikate vergeben werden. Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einer solchen Kursangeboten wird durch ein Zertifikat der RFH bestätigt. Die in der jeweiligen Ordnung oder Ankündigung beschriebenen Abschlusszertifikate oder Teilnahmebescheinigung werden von der jeweils zuständigen Prüfungsinstanz ausgestellt, wenn die vorgeschriebenen Prüfungsleistungen erbracht und die entsprechenden Nachweise vorgelegt wurden. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen lt. jeweils gültiger Ordnung anerkannt.

Absage von Kursangeboten
Ein Kursangebot wird nicht durchgeführt, wenn die festgesetzte Mindesteilnehmerzahl zum Beginn des Angebots nicht erreicht ist. Hierüber wird die Teilnehmerin/der Teilnehmer spätestens zwei Tage vor Beginn informiert. Fällt das Angebot aus, so werden bereits für die Veranstaltung gezahlte Entgelte/Gebühren erstatten. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Darüberhinausgehende Ansprüche der Teilnehmerin/des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

Wechsel von Dozenten, Lehrkräften und Veranstaltungsorten

Geringfügige zeitliche, örtliche und personelle Änderungen der Weiterbildungsmaßnahmen sind vorbehalten (z.B. bei Krankheit der Dozentin / des Dozenten). Änderungen dieser Art berechtigen die Teilnehmerin / den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Teilnahmeentgelts/ der Teilnahmegebühr (Ausnahme s. nächster Absatz). Sofern geringfügige zeitliche, örtliche und personelle Änderungen der Weiterbildungsmaßnahme unabdingbar sind, wird RIDEUS/RFH, ggf. in Rücksprache mit den Teilnehmenden, eine Verschiebung der Veranstaltung veranlassen oder sich um Referentenersatz bemühen. Weitergehende Ansprüche an die RFH/Zusatzqualifikationen sind ausgeschlossen.

Haftungsausschluss

Ein Versicherungsschutz für die Teilnehmer einer Weiterbildungsmaßnahme besteht nicht. Die Rheinische Fachhochschule Köln/ das RIDEUS übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zeitraum der jeweiligen Kursangebote entstehen.

Rechte

Alle Rechte an den Unterlagen, Materialien und Informationen, die die von RIDEUS/RFH beauftragten Dozentinnen/ Dozenten in das Projekt einbringen, verbleiben bei RIDEUS/RFH bzw. bei den Dozentinnen/Dozenten.

Datenschutz

RIDEUS/RFH speichert zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten, die es im Anmeldeverfahren und zur Durchführung wissenschaftlicher Kursangebote benötigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Nebenabrede

Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Köln, den 1. September 2018